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BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 20.12.2007 - S 2 R 47/07
- LSG Bayern, 21.05.2008 - L 16 R 91/08
- BSG, 02.02.2009 - B 13 R 34/09 B
- BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.02.2009 - B 13 R 34/09 B
Auszug aus BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B
Mit Beschluss vom 2.2.2009 - B 13 R 34/09 B - hat das BSG den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht abgelehnt sowie die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG als unzulässig verworfen.Auf den Hinweis des BSG (mit Schreiben vom 7.7.2009), unter welchen Umständen ein ausländischer Rechtsanwalt vor dem BSG auftreten kann, hat der Bevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 4.9.2009, beim BSG eingegangen am 2.10.2009, eine behördlich beglaubigte Vollmacht des Klägers vorgelegt, ihn und seine Interessen vor dem BSG zu vertreten, insbesondere für ihn in der Sache B 13 R 34/09 B zu klagen.
Damit verbleibt es beim Beschluss des Senats vom 2.2.2009 - B 13 R 34/09 B.
- BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B 4 Die in der Dominikanischen Republik ortsansässigen Bevollmächtigen des Klägers sind weder Angehörige eines der genannten Staaten (vgl Anlage zu § 1 EuRAG); weder verfügen sie über eine Rechtsanwaltszulassung nach § 6 Abs. 1 EuRAG noch arbeiten sie gemäß § 28 Abs. 1 EuRAG mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zusammen (vgl auch Senatsbeschluss vom 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B - RdNr 5; BSG vom 8.4.2009 - B 5 R 46/09 B - Juris RdNr 2; BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B - Juris RdNr 12).